Vier Wege zur Vermittlung in Berlin
Agentur für Arbeit. Die öffentliche Vermittlung für alle, die Arbeitslosengeld I beziehen oder gar keine Leistung bekommen. Sie berät, macht Vermittlungsvorschläge, betreibt die bundesweite Jobsuche und fördert Weiterbildung und Bewerbungskosten.
Jobcenter. Zuständig für alle, die Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter zahlt die Leistung und vermittelt zugleich, in Berlin über zwölf Häuser, eines je Bezirk.
Private Arbeitsvermittler. Zugelassene Unternehmen, die gegen Vergütung vermitteln. Für dich kostenlos, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hast; dann zahlt die Agentur oder das Jobcenter.
Zeitarbeit. Ein Personaldienstleister stellt dich an und überlässt dich an Betriebe. Das ist keine Vermittlung im engen Sinn, aber oft der schnellste Einstieg, und viele Einsätze enden in einer Festanstellung beim Entleiher.
Anlaufstellen: drei Agenturen, zwölf Jobcenter
Berlin ist in drei Agenturbezirke aufgeteilt. Die Agentur für Arbeit Berlin Mitte betreut Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, die Agentur Berlin Nord die nördlichen und östlichen Bezirke von Reinickendorf über Pankow bis Marzahn-Hellersdorf, die Agentur Berlin Süd die südlichen und westlichen Bezirke von Spandau über Steglitz-Zehlendorf bis Treptow-Köpenick. Welche Agentur für deine Straße zuständig ist, sagt dir die Postleitzahlsuche auf der jeweiligen Seite.
Die Jobcenter folgen dagegen genau den Bezirksgrenzen: Jedes der zwölf Berliner Jobcenter trägt den Namen seines Bezirks, vom Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf bis zum Jobcenter Treptow-Köpenick. Die Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten führt das Land Berlin; die politische Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Arbeit, die eigene Berliner Förderprogramme für Langzeitarbeitslose und Jugendliche auflegt.
Private Arbeitsvermittlung mit AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in § 45 SGB III geregelt. Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein für die private Vermittlung hast du, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos warst. Beim Jobcenter ist der Gutschein eine Ermessensleistung: Deine Fachkraft entscheidet, ob er in deinem Fall sinnvoll ist.
Mit dem Gutschein suchst du dir selbst einen zugelassenen Vermittler aus; du darfst auch mehrere gleichzeitig beauftragen. Der Vermittler bekommt seine Vergütung erst, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Job mit mindestens 15 Wochenstunden zustande kommt und für mindestens drei Monate angelegt ist, ausgezahlt in zwei Raten nach sechs Wochen und nach sechs Monaten Beschäftigung. Die Details erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Vermittler zugelassen ist, erkennst du an seiner Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV); ohne sie kann er den Gutschein nicht einlösen.
So läuft die Vermittlung ab
Am Anfang steht die Meldung. Sobald du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, meldest du dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Arbeitslos meldest du dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung, persönlich oder online mit Ausweisfunktion. Wer diese Fristen versäumt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Danach folgt ein Erstgespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Ihr besprecht Qualifikation, Wunschstellen und Hindernisse und halten das Ergebnis in einem Kooperationsplan fest, der beschreibt, was du tust und was die Agentur oder das Jobcenter beisteuert. Ab dann bekommst du Vermittlungsvorschläge, auf die du dich bewerben musst, und kannst Förderungen beantragen, vom Bewerbungskostenzuschuss über Weiterbildung bis zum Gutschein für einen privaten Vermittler. Beim privaten Vermittler kommt ein schriftlicher Vermittlungsvertrag hinzu, den du vor Beginn der Vermittlung unterschreibst.
Deine Rechte bei der Vermittlung
Die Vermittlung durch Agentur und Jobcenter ist kostenlos, und du hast Anspruch auf Beratung. Vermittlungsvorschläge müssen zumutbar sein: Die Arbeit muss deinen Fähigkeiten entsprechen, die Bezahlung darf nicht sittenwidrig sein, und beim Arbeitslosengeld I sind in den ersten Monaten Einkommenseinbußen nur in Grenzen zumutbar. Lehnst du einen zumutbaren Vorschlag ohne wichtigen Grund ab, kann das eine Sperrzeit oder eine Leistungsminderung nach sich ziehen; deshalb lohnt es sich, Bedenken schriftlich zu begründen, statt einfach nicht zu antworten.
Bei privaten Vermittlern gilt: Der Vertrag muss schriftlich sein, eine Vergütung darf nur nach erfolgreicher Vermittlung fällig werden, und Vorschüsse sind unzulässig. In der Zeitarbeit schützt dich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Nach neun Monaten im selben Betrieb steht dir grundsätzlich die gleiche Bezahlung wie der Stammbelegschaft zu, und die Überlassung an denselben Betrieb ist in der Regel auf 18 Monate begrenzt. Gegen jeden Bescheid der Agentur oder des Jobcenters kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen zur Arbeitsvermittlung in Berlin
Muss ich für die Arbeitsvermittlung in Berlin etwas bezahlen?
Bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter nicht: Beratung und Vermittlung sind dort für dich kostenlos. Ein privater Vermittler darf eine Vergütung verlangen, aber erst, wenn ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, und nur auf Grundlage eines schriftlichen Vermittlungsvertrags. Hast du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, rechnet der Vermittler direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab, und du zahlst nichts.
Bekomme ich in Berlin automatisch einen Vermittlungsgutschein?
Nein. Einen Rechtsanspruch hast du, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos warst. Beziehst du Bürgergeld, entscheidet dein Jobcenter nach Ermessen. In beiden Fällen musst du den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen; er wird nicht von selbst ausgestellt und gilt nur für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Region.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wer ist in Berlin für mich zuständig?
Das hängt von deiner Leistung ab, nicht von deinem Wohnort. Wer Arbeitslosengeld I bekommt oder gar keine Leistung bezieht, gehört zur Agentur für Arbeit; in Berlin gibt es dafür die drei Agenturen Berlin Mitte, Berlin Nord und Berlin Süd. Wer Bürgergeld bezieht, gehört zum Jobcenter seines Bezirks. Bist du unsicher, meldest du dich zuerst bei der Agentur; sie leitet dich weiter, wenn das Jobcenter zuständig ist.
Diese Seite erklärt die Wege der Arbeitsvermittlung in Berlin allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen, Zumutbarkeit und Förderung richten sich nach dem Einzelfall und nach dem jeweils geltenden Stand von SGB II und SGB III. Die Links führen ohne Partnerprogramm und ohne Tracking-Parameter zu den genannten Behörden und Gesetzestexten.